Ob und wann eine Wohnung renoviert werden muss, steht oft im Mietvertrag. Wurde zum Beispiel eine renovierte Wohnung übernommen, ist der Mieter beim Auszug verpflichtet, die Wohnung wieder zu renovieren. Aber nur dann, wenn auch wirklich Bedarf besteht. Wurde die Wohnung beim Einzug in einem nicht renovierten Zustand übernommen, ist der Mieter nicht verpflichtet, beim Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen.