Ja, die Kosten für Tapezierarbeiten können in einem privaten Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. So können Sie 20% der Lohnkosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) absetzen. Dafür muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten gesondert ausgewiesen sind. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung).